Claudia Ostrop-Riefer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihrem Anliegen zu rechtlichen Fragen, insbesondere dem Familienrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, sodass wir einen Weg der Durchsetzung finden.

Das Familienrecht ist eine sehr komplexe Materie

Das Familienrecht – geregelt im Vierten Buch des BGB und in einer Reihe von zivilrechtlichen Nebengesetzen – befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Personen, welche durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Dies umfasst vielerlei Fragen:

Ostrop-Riefer Familienrecht Ehevertrag Hände Schütteln

Einerseits hinsichtlich vertraglicher, prophylaktischer Gestaltungen vor Eingehung der Ehe

In Form von

Einzelberatungen zur Fixierung der Vermögensmassen, rechtliche Möglichkeiten einer vertraglichen Gestaltung

Umfassende ehevertragliche Abfassungen als privatrechtlicher Vertrag zwischen Paaren, die die Voraussetzungen für die Ehe, –  allerdings auch für den Fall einer eventuellen Scheidung –  durch individuelle Regelungen festlegen wollen,                          um gegenseitige Rechtssicherheit zu erreichen.

Dies kann Voraussetzung zur Abweichung von gesetzlichen Regelungen bieten, die häufig für

  • den Güterstand und daher auch für die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe,
  • den Ausgleiches von Rentenansprüchen im Versorgungsausgleich sowie
  • die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Grundlage bieten können.

Andererseits sind oft verfestigte Konflikte zwischen Partner/Innen vorhanden, die spezielle Betrachtungsweisen im Familienrecht erforderlich machen

Bereits im Vorfeld der Trennung, die der Scheidung vorausgeht, ist es ratsam vor Einleitung konkreter Schritte, etwa dem Auszug aus dem gemeinsamen Anwesen, Rechtsrat einzuholen.

Mit der Trennung sind Fragestellungen des Trennungsunterhaltes verknüpft, die sowohl den ausziehenden als auch den verbleibenden Ehegatten hinsichtlich Kindes- und Ehegattenunterhalt betreffen können.

Eine genaue Sicht der rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung der Grundlage des späteren Auskommens mit dem Einkommen, der Wohnmöglichkeit, der weiteren Abwicklungsformen und Existenzsicherung nach Scheidung ist erforderlich.

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Claudia Ostrop-Riefer

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